
Nur wenige Rechtsgebiete sind - nicht zuletzt aufgrund der europäischen Rechtsprechung – so großen Änderungen und Wandlungen ausgesetzt wie das Arbeitsrecht. Wir beraten sowohl mittelständische Unternehmen als auch Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte. Bewusst vertreten wir beide Arbeitsvertragsparteien, weil wir glauben, dass hierdurch ein umfassendes Verständnis für arbeitsrechtliche Problemstellungen erreicht wird, von dem beide Mandantengruppen profitieren.
Die einzelfallbezogene Betreuung von Arbeitnehmern erstreckt sich auf alle typischen arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen vor und bei Abschluss eines Arbeitsvertrages, während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zu unseren Leistungen gehören daher insbesondere:
Arbeitgeber beraten und vertreten wir auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, sowohl im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien zueinander (individualrechtlich) als auch im Verhältnis zum Betriebs- oder Personalrat (kollektivrechtlich). Insbesondere sind wir auf folgenden arbeitsrechtlichen Gebieten tätig: